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Unsere AGB's als PDF-Datei zum Download finden Sie hier Zum Oeffnen der PDF-Datei benoetigen Sie das Programm Acrobat Reader, das Sie unter http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html herunterladen koennen. Informationen zum Datenschutz Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden von uns gespeichert. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir verwenden die von Ihnen zum Zwecke der Bestellung angegebenen persönlichen Daten ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrages. Eine Weitergabe erfolgt nur an verbundene Unternehmen, soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist. Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages werden Ihre Daten gelöscht, sofern Sie in eine weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten nicht ausdrücklich eingewilligt haben. In diesem Fall können Sie die gespeicherten Daten bei uns abfragen, ändern oder löschen lassen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Allgemeine Geschäftsbedingungen der callpointer Software GmbH, Zum Nordkai 16, 26725 Emden | Stand: 24. März 2006 § 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1) Die callpointer Software GmbH, Geschäftsführer Thomas Lingott, Zum Nordkai 16, 26725 Emden (im Nachfolgenden callpointer genannt) erbringt seine Dienste gegenüber seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen werden in Ihrer jeweils aktuellen Fassung auch allen zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden zugrunde gelegt, soweit dies rechtlich zulässig ist. (2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn callpointer dem Kunden diese Abweichungen ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. (3) Nebenabreden oder Zusicherungen, die durch Vertretungsbefugte, Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte von callpointer vereinbart werden und die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich seiner Anlagen sowie dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen oder diese abändern, sind ebenfalls ausschließlich schriftlich zu vereinbaren und von beiden Parteien des Vertrages zu unterschreiben. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Der Vertrag über die Nutzung von Diensten kommt erst mit der Unterzeichnung eines Grundvertrages durch den Kunden zustande. (2) callpointer ist befugt, den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig zu machen. (3) Soweit callpointer sich zur Erbringung der von ihr angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden von callpointer kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis. (4) Der Vertrag über die Nutzung der von callpointer angebotenen Leistungen kommt mit Absendung des Online-Bestell-Formulars zustande, oder wenn eine bevollmächtigte Person den vom Auftraggeber erteilten Auftrag annimmt. Die Annahme wird schriftlich bestätigt. callpointer ist berechtigt den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder von der Vorlage schriftlicher Vollmachten bzw. von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu machen. Soweit sich callpointer zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers. § 3 Kündigung (1) Domain-Webserververträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen, beginnend mit dem Datum der erstmaligen Leistungsverpflichtung. Dieses Datum ist im Grundvertrag festzuhalten. (2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss callpointer – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – spätestens am dritten Werktag für den Ablauf des übernächsten Monats schriftlich per Einschreiben zugehen. (3) Sofern keine Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugeht, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Nutzungsperiode, d. h. ein weiteres Jahr. § 4 Widerrufs- bzw. Rückgaberechte des Kunde Sofern bei einem abgeschlossenen Rechtsgeschäft Widerrufs- bzw. Rückgaberechte des Kunden bestehen, weist callpointer den Kunden gesondert auf das Bestehen dieser Rechte hin. § 5 Leistungsumfang (1) callpointer ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der von callpointer bereitgestellten Kommunikations-Infrastruktur sowie die Nutzung von angebotenen und vertraglich vereinbarten Mehrwertdiensten im Internet und anderen Netzwerkdiensten /-anbietern /.angeboten. Der spezifische Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtungen von callpointer ergibt sich aus den dem Grundvertrag beigefügten und unterschriebenen Anlagen. Wenn der Kunde die Anwendbarkeit einer preisgünstigeren Tarifsstruktur zu Unrecht in Anspruch nimmt, kommt die jeweils tatsächlich anzuwendende Tarifstruktur zur Anwendung. Beispielsfälle sind die Nutzung eines Studentenzugangs, ohne wirklich Student zu sein oder die Nutzung eine Privatkundenzugangs als kommerzieller Kunde. (2) Soweit callpointer über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden weitere freiwillige, entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen lediglich eine Gefälligkeit dar. Diese Gefälligkeiten können deshalb jederzeit wieder eingestellt werden. Eine Preisminderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzpflicht von callpointer ergibt sich aus deren Einstellung jedoch nicht. (3) Der Betrieb von Chat-Programmen, Banner-Exchange-Programmen und so genannten Counter-Pages sowie kundeneigenen Datenbanken, bei denen direkt auf unsere Server zugegriffen wird, sind in den Leistungspaketen nicht enthalten und müssen gesondert verhandelt werden, da diese den Server unverhältnismäßig hoch belasten und eventuell auf einem unserer gesonderten Server untergebracht werden müssen. § 6 Webserver mit FTP-Zugang/Nutzung durch Dritte (1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der callpointer-Dienste durch Dritte (z.B. Webserver mit FTP-Zugang) ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch callpointer gestattet. (2) Die Nutzung durch andere als den Kunden (durch Dritte) ist nur gegen gesondertes Entgelt nach Einzelvereinbarung zulässig. (3) Wird die Nutzung durch Dritte von callpointer schriftlich gestattet, hat der Kunde diese Dritten ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Insbesondere gelten für diese Dritten dieselben Pflichten gemäß § 5 Abs. 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie für den Kunden selbst. (4) Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. (5) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte und unbefugte Nutzung der callpointer-Dienste durch Dritte entstanden sind. Bei unbefugter Benutzung ist dieser Anspruch ausgeschlossen, wenn der Kunde nachweist, dass er die unbefugte Benutzung nicht zu vertreten hat. Etwaige Ansprüche des Kunden gegen diesen Dritten schließen den Zahlungsanspruch von callpointer nicht aus. (6) callpointer haftet nicht für die vom Kunden auf dem zugewiesenen Speicherplatz hinterlegten Inhalte. § 7 Zahlungsbedingungen/ Rechnungslegung (1) callpointer stellt dem Kunden die im Grundvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen - bei gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen kommerziellen Kunden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer - in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß Grundvertrag. (2) Die vereinbarten fixen Entgelte werden mit Zugang der Rechnung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Rücklastschriften berechnet callpointer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 16,00 pro Lastschrift zzgl. der für callpointer angefallenen Bankgebühren. (3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung ebenfalls innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. (4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren oder Gebühren „sonstiger“ Leistungsanbieter) zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt von callpointer sind nicht Vertragsbestandteil und daher vom Kunden direkt selbst an den Leitungsanbieter zu bezahlen. Sofern bei einem Anschluss aufgrund speziellen Kundenwunsches callpointer gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modem- oder Telefonnummerbereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt. (5) callpointer wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungshinweise in geeigneter und soweit verfügbar in elektronischer Form gegen gesondertes Entgelt zukommen lassen. (6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei vom Kunden verschuldeter Verzögerung ist callpointer berechtigt, eine Bearbeitungs- bzw. Mahngebühr zu erheben. § 8 Aufrechnungs und Zurückbehaltungsrecht, Verzug, Rückvergütung (1) Gegen Ansprüche von callpointer kann der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die callpointer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Bundespost, Deutsche Telekom oder von Drittanbietern usw.), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von callpointer oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von callpointer autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (Sub-POPs) eintreten, hat callpointer auch bei Vorliegen verbindlich vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten, da callpointer hierauf keinen Einfluss hat. Diese außergewöhnlichen Störungen berechtigen callpointer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. In diesem Falle wird callpointer etwaige eigene Ansprüche gegen für die Störung verantwortliche Dritte an die betroffenen Kunden abtreten. (3) Dauert eine nicht unwesentliche Behinderung länger als eine Woche, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstag anteilig zu mindern. Eine nicht unwesentliche Behinderung liegt zum Beispiel vor, wenn (a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die callpointer-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr vollständig nutzen kann; (b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare, wesentliche Beschränkungen vorliegen, ohne dass dies der Kunde zu vertreten hätte. Sie liegt nicht vor, wenn die Nutzung der callpointer-Dienste nur kurzfristig unmöglich ist bzw. wenn nach Meldung der Störung die Nutzung umgehend wieder ermöglicht wird. (4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von callpointer liegenden sonstigen Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten, soweit callpointer auch hierauf keine Einflussmöglichkeiten hat. (5) Im Übrigen werden Ausfallzeiten grundsätzlich nur dann erstattet, wenn callpointer bzw. etwaige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder mindestens grob fahrlässig verursacht haben und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt. § 9 Folgen des Zahlungsverzuges (1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist callpointer befugt, die Leistungen nach erfolgloser Mahnung bis zur Bezahlung der bis dahin in Anspruch genommenen Leistungen einzustellen. Der Zahlungsanspruch von callpointer bleibt hiervon unberührt. (2) Bei gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen kommerziellen Kunden ist callpointer berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzuges an, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, dass callpointer einen höheren Zinssatz nachweist. Bei privaten Kunden gilt ein Zinssatz von 5 % über dem Basiszinssatz, es sei denn, dass callpointer einen höheren Zinssatz nachweist. (3) callpointer kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als zwei Monate erstreckt, callpointer gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat, der Kunde aber dennoch nicht gezahlt hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen, soweit er bis dahin Leistungen abrufen kann. Soweit callpointer den Bezug von Leistungen sperrt, muss der Kunde lediglich die bis zur Sperrung in Anspruch genommenen Leistungen bezahlen. (4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich callpointer ausdrücklich vor. § 10 Internet-Software (1) callpointer garantiert für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Tag der Lieferung, dass von callpointer gelieferte Internet-Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge behält sich callpointer vor, insgesamt drei Nachbesserungen durchzuführen. Im Falle des endgültigen Scheiterns der Nachbesserung hat der Kunde das Recht zu mindern oder zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen. Diese Rechte des Kunden bestehen nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie für direkte oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Schäden entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass callpointer bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. callpointer behält sich vor, auch nach Lieferung Änderungen an den Programmen vornehmen zu lassen, die die Leistungsfähigkeit des Programms verbessern und die übrige Software nicht beeinträchtigen. Angaben im Werbematerial, die sich auf Erweiterungsmöglichkeiten eines Produkts beziehen oder auf verfügbares Zubehör sind unverbindlich, insbesondere weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. (2) Die Internet-Software (insbesondere nms) darf ohne Zustimmung von callpointer nicht auf andere Server kopiert werden oder auf Medien vervielfältigt werden. Erlaubt sind nur die für den Vertragszweck notwendigen Vervielfältigungen (z.B. „Browsing“). (3) Im Falle, dass weitere zwischen dem Kunden und callpointer abgeschlossene Verträge auf diese Allgemeine Geschäftsbedingungen verweisen oder Bezug auf sie nehmen, werden diese Allgemeine Geschäftsbedingungen Bestandteil der weiteren abgeschlossenen Verträge. (3) Mit dem Erwerb von Internet-Softwareprodukten wird callpointer gestattet, den Namen und die Referenz desjenigen Unternehmens für eigene Werbezwecke einzusetzen, bei welchem das Softwareprodukt zum Einsatz kommt, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung. § 11 Sonstige Bestimmungen (1) callpointer behält sich vor, für gesonderte Vertragstypen (z.B. Hardwareverkauf) eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen zu schaffen. Die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen diesen Bestimmungen vor. Nur soweit die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelungen enthalten, ist diese Bestimmung ergänzend anwendbar. (2) callpointer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlage beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen oder entsprechende Links zu setzen. (3) Alle Angebote sind frei bleibend. Lieferung erfolgt nur solange der Vorrat reicht. Alle von callpointer genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach der Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die callpointer eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl callpointer diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird callpointer an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder einem Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach dem Ablauf von einem Monat eine Nachfrist, die 4 Wochen nicht unterschreiten darf, zu setzen hat, bevor er wirksam den Rücktritt erklären kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundätzen von callpointer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er callpointer nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn callpointer nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird callpointer die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und die Versandart im freien Ermessen von callpointer liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich callpointer zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht callpointer aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von callpointer verlässt. (4) Der Kunde willigt ein, das callpointer die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Abwicklung benötigten Daten des Kunden (z.B. Adresse und Bankverbindung) speichert. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. (5) Erfüllungsort für die Verpflichtungen von callpointer ist deren Sitz. (6) Soweit nach den getroffenen Vereinbarungen oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, ist dem durch die Übersendung der Erklärung per Telefax oder E-Mail entsprochen („Textform“). (7) Zustellungen sind an die im Kopf des Vertrages genannten Anschriften vorzunehmen, soweit nicht eine Adressenänderung dem andern Vertragsteil schriftlich mitgeteilt worden ist. Geht eine Erklärung dem anderen Vertragsteil nur deshalb nicht zu, weil er seine Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hat, so gilt die Erklärung gleichwohl als zugestellt, es sei denn, er hat das Unterlassen der Mitteilung nicht zu vertreten. (8) Gerichtsstand ist der Sitz von callpointer, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dieses gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. callpointer ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit den Kunden bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Kunden geltend zu machen. (9) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich umgehend nach Kenntnis der Unwirksamkeit eine wirksame Klausel zu schaffen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt. |